für die Durchführung von Tischtennis-Wettkämpfen des TTC Straubing e.V. in den Turnhallen der FOS/BOS Straubing, Stadtgraben 38
Ergänzend zu den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV für Wettkämpfe gilt folgendes lokale Hygienekonzept:
- Organisatorisches:
1.1. Benennung eines Hygienebeauftragten, der als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik fungiert und die Einhaltung der Maßnahmen überwacht: Michael Drysch
1.2. Die Mannschaftsführer werden entsprechend geschult
1.3. Die Hygieneregeln werden am schwarzen Brett ausgehängt sowie auf der Vereinswebsite und im zentralen Tischtennis-Erfassungssystem click-tt veröffentlicht
1.4. Zuschauer dürfen den Wettkämpfen beiwohnen – auch sie haben das Hygienekonzept (insbesondere das Einhalten des Mindestabstandes sowie das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung = FFP2-Maske) einzuhalten. Die maximale Personenzahl (inklusive Spieler, Betreuer, Funktionäre, Schiedsrichter und Zuschauer) pro Sporthalle ist auf 40 begrenzt. Spieler, Betreuer, Funktionäre und Schiedsrichter sind dabei zu proirisieren, weshalb Zuschauern der Zugang nicht garantiert werden kann.
1.5. Personen, die die Vorschriften nicht beachten, werden vom Wettkampf ausgeschlossen und der der Halle verwiesen - Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
2.1. Generell gelten die mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene:
a) Mindestabstand 1,5 Meter
b) Vermeidung von Berührungen
c) Hände vom Gesicht fernhalten
d) Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske), ausgenommen bei Ausübung der sportlichen Aktivität und am festen Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist
e) Regelmäßiges Händewaschen für mind. 20 Sekunden mit Wasser und Seife
f) Niesen/Husten in Armbeuge
2.2. Ausschluss vom Sportbetrieb für:
a) Personen unspezifischen Allgemeinsymptomen und mit akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot, erhöhte Körpertemperatur/Fieber) sowie bei Geruchs-/Geschmacksverlust
b) Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
2.3. Sollten Teilnehmer oder Zuschauer während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen.
2.4. Toiletten müssen geöffnet sein und über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen – Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher – verfügen. Toilettensitze müssen nach Benutzung desinfiziert werden.
2.5. Handdesinfektion vor dem Auf- und Abbau der Sportgeräte
2.6. Jeder Spieler und Zuschauer hat sich bei Betreten der Sporthalle mit dem vom Verein bereitgestellten Desinfektionsmittel die Hände zu desinfizieren.
2.7. Nach Hallennutzung Desinfektion der häufig benutzten Kontaktflächen, insbesondere der Türgriffe
2.8. Benutzte Tische, Bälle sowie Netzrahmen benutzter Netze werden nach dem Wettkampf von den Nutzern gereinigt/desinfiziert
2.9. Um für eine ausreichende Lüftung zu sorgen, sind Fenster und Türen der Sporthalle nach Möglichkeit geöffnet zu halten. Durchlüften der Halle spätestens nach jeweils 120 Minuten für mindestens 15 Minuten. Es ist darauf zu achten, dass beim Lüften ein Durchzug entsteht (Fenster auf beiden Seiten plus Türen öffnen). Während der Durchlüftungsphase dürfen sich keine Personen in der Halle aufhalten. - Umsetzung der Schutzmaßnahmen
3.1. Es gilt die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern für alle Personen, die nicht dem selben Hausstand angehören.
3.2. Gewährleistung des Mindestabstandes während des Sportbetriebes durch:
a) maximal fünf Tischtennistische je Sporthalle
b) Spielboxen mit Umrandungen als Trennung zwischen den Tischen mit einer Breite von je mindestens 4,5 Metern
c) Seitenwechsel erfolgt immer im Uhrzeigersinn (alternativ: kein Seitenwechsel zwischen den Sätzen)
3.3. Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung der zur aktuellen Zeit geltenden Maßnahmen benutzt werden
a) In den Umkleiden ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) zu tragen, der Mindestabstand ist einzuhalten
b) Je Duschraum können nur zwei Personen gleichzeitig duschen
3.4. Die Teilnehmer und Zuschauer haben beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, in den Sporthallen, beim Auf- und Abbau der Sportgeräte sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) zu tragen, die Mund- und Nasenöffnungen vollständig bedecken. Ausgenommen von dieser Pflicht ist lediglich die Ausübung der sportlichen Aktivität und am festen Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist. Die Maskenpflicht gilt auch für Zähl- und Schiedsrichter.
3.5. Kein (längerer) Aufenthalt in den Geräteräumen, in den Gängen sowie im Treppenhaus.
3.6. Körperkontakt hat zu unterbleiben:
a) kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach dem Wettkampf
3.7. Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch usw. sind zu unterlassen.
3.8. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch. - Zugangsbeschränkung zur Halle
Da die Corona-Ampel in Bayern auf rot steht, haben nur vollständig Geimpfte und in den letzten sechs Monaten Genesene oder Zutritt zur Halle. Eine Ausnahme besteht für Kinder unter zwölf Jahren. Schüler*innen, die im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden, haben in einer Übergangsfrist bis 31.12.2021 ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung.