Training an den beiden Turniertagen ist jeweils um 07:30 Uhr möglich. Den einzelnen Verbänden werden dabei folgende Tische zugeteilt:

Tisch Verband
1 BeTTV, FTTB, TTVMV
2 TTTV, SäTTV
3 TTVB, RTTVR
4 TTBW
5 TTVSA, TTVSH
6 HaTTV, STTB
7 PTTV, WTTV
8 WTTV
9 TTVN
10 HeTTV
11 BYTTV
12 TTVN, HeTTV, BYTTV

für die Durchführung von Tischtennis-Wettkämpfen des TTC Straubing e.V. in den Turnhallen der FOS/BOS Straubing, Stadtgraben 38

Ergänzend zu den Hygiene- und Verhaltensregeln des BTTV für Wettkämpfe gilt folgendes lokale Hygienekonzept:

  1. Organisatorisches:
    1.1. Benennung eines Hygienebeauftragten, der als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik fungiert und die Einhaltung der Maßnahmen überwacht: Michael Drysch
    1.2. Die Mannschaftsführer werden entsprechend geschult
    1.3. Die Hygieneregeln werden am schwarzen Brett ausgehängt sowie auf der Vereinswebsite und im zentralen Tischtennis-Erfassungssystem click-tt veröffentlicht
    1.4. Zuschauer dürfen den Wettkämpfen beiwohnen – auch sie haben das Hygienekonzept (insbesondere das Einhalten des Mindestabstandes sowie das Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung = FFP2-Maske) einzuhalten. Die maximale Personenzahl (inklusive Spieler, Betreuer, Funktionäre, Schiedsrichter und Zuschauer) pro Sporthalle ist auf 40 begrenzt. Spieler, Betreuer, Funktionäre und Schiedsrichter sind dabei zu proirisieren, weshalb Zuschauern der Zugang nicht garantiert werden kann.
    1.5. Personen, die die Vorschriften nicht beachten, werden vom Wettkampf ausgeschlossen und der der Halle verwiesen

  2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
    2.1. Generell gelten die mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene:
          a) Mindestabstand 1,5 Meter
          b) Vermeidung von Berührungen
          c) Hände vom Gesicht fernhalten
          d) Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske), ausgenommen bei Ausübung der sportlichen Aktivität und am festen Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist
          e) Regelmäßiges Händewaschen für mind. 20 Sekunden mit Wasser und Seife
          f) Niesen/Husten in Armbeuge
    2.2. Ausschluss vom Sportbetrieb für:
         a) Personen unspezifischen Allgemeinsymptomen und mit akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot, erhöhte Körpertemperatur/Fieber) sowie bei Geruchs-/Geschmacksverlust
         b) Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
    2.3. Sollten Teilnehmer oder Zuschauer während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen.
    2.4. Toiletten müssen geöffnet sein und über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen – Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher – verfügen. Toilettensitze müssen nach Benutzung desinfiziert werden.
    2.5. Handdesinfektion vor dem Auf- und Abbau der Sportgeräte
    2.6. Jeder Spieler und Zuschauer hat sich bei Betreten der Sporthalle mit dem vom Verein bereitgestellten Desinfektionsmittel die Hände zu desinfizieren.
    2.7. Nach Hallennutzung Desinfektion der häufig benutzten Kontaktflächen, insbesondere der Türgriffe
    2.8. Benutzte Tische, Bälle sowie Netzrahmen benutzter Netze werden nach dem Wettkampf von den Nutzern gereinigt/desinfiziert
    2.9. Um für eine ausreichende Lüftung zu sorgen, sind Fenster und Türen der Sporthalle nach Möglichkeit geöffnet zu halten. Durchlüften der Halle spätestens nach jeweils 120 Minuten für mindestens 15 Minuten. Es ist darauf zu achten, dass beim Lüften ein Durchzug entsteht (Fenster auf beiden Seiten plus Türen öffnen). Während der Durchlüftungsphase dürfen sich keine Personen in der Halle aufhalten.

  3. Umsetzung der Schutzmaßnahmen
    3.1. Es gilt die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern für alle Personen, die nicht dem selben Hausstand angehören.
    3.2. Gewährleistung des Mindestabstandes während des Sportbetriebes durch:
         a) maximal fünf Tischtennistische je Sporthalle
         b) Spielboxen mit Umrandungen als Trennung zwischen den Tischen mit einer Breite von je mindestens 4,5 Metern
         c) Seitenwechsel erfolgt immer im Uhrzeigersinn (alternativ: kein Seitenwechsel zwischen den Sätzen)
    3.3. Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung der zur aktuellen Zeit geltenden Maßnahmen benutzt werden
         a) In den Umkleiden ist eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) zu tragen, der Mindestabstand ist einzuhalten
         b) Je Duschraum können nur zwei Personen gleichzeitig duschen
    3.4. Die Teilnehmer und Zuschauer haben beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, in den Sporthallen, beim Auf- und Abbau der Sportgeräte sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske) zu tragen, die Mund- und Nasenöffnungen vollständig bedecken. Ausgenommen von dieser Pflicht ist lediglich die Ausübung der sportlichen Aktivität und am festen Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist. Die Maskenpflicht gilt auch für Zähl- und Schiedsrichter.
    3.5. Kein (längerer) Aufenthalt in den Geräteräumen, in den Gängen sowie im Treppenhaus.
    3.6. Körperkontakt hat zu unterbleiben:
         a) kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach dem Wettkampf
    3.7. Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch usw. sind zu unterlassen.
    3.8. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch.

  4. Zugangsbeschränkung zur Halle
    Da die Corona-Ampel in Bayern auf rot steht, haben nur vollständig Geimpfte und in den letzten sechs Monaten Genesene oder Zutritt zur Halle. Eine Ausnahme besteht für Kinder unter zwölf Jahren. Schüler*innen, die im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden, haben in einer Übergangsfrist bis 31.12.2021 ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung.

für die Durchführung des Tischtennis-Trainingsbetriebs des TTC Straubing e.V. in den Turnhallen der FOS/BOS Straubing, Stadtgraben 38

  1. Organisatorisches:
    1.1. Benennung eines Hygienebeauftragten, der als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik fungiert und die Einhaltung der Maßnahmen überwacht: Michael Drysch
    1.2. Die Trainer/Übungsleiter werden entsprechend geschult
    1.3. Die Hygieneregeln werden am schwarzen Brett ausgehängt und auf der Vereinswebsite veröffentlicht
    1.4. Vereinsmitglieder und Eltern der Kinder und Jugendlichen werden durch Rundschreiben informiert
    1.5. Personen, die nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen (Zuschauer, Eltern, Partner, ...) haben keinen Zutritt zur Halle.
    1.6. Personen, die die Vorschriften nicht beachten, werden der Halle verwiesen (Hausrecht).

  2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
    2.1. Generell gelten die mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene:
          a) Mindestabstand 1,5 Meter
          b) Vermeidung von Berührungen
          c) Hände vom Gesicht fernhalten
          d) Tragen einer geeigneten FFP2-Maske (ausgenommen bei Ausübung der sportlichen Aktivität und am festen Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist)
          e) Regelmäßiges Händewaschen für mind. 20 Sekunden mit Wasser und Seife
          f) Niesen/Husten in Armbeuge
    2.2. Ausschluss vom Sportbetrieb für:
         a) Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
         b) Personen unspezifischen Allgemeinsymptomen und mit akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot, erhöhte Körpertemperatur/Fieber) sowie bei Geruchs-/Geschmacksverlust
         c) Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
         d) Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
    2.3. Sollten Teilnehmer während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen.
    2.4. Toiletten müssen geöffnet sein und über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen – Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher – verfügen. Toilettensitze werden nach Benutzung desinfiziert.
    2.5. Handdesinfektion vor dem Auf- und Abbau der Trainingsutensilien
    2.6. Nach Hallennutzung Desinfektion der häufig benutzten Kontaktflächen, insbesondere der Türgriffe
    2.7. Benutzte Tische sowie Netzrahmen benutzter Netze werden nach jeder Sporteinheit von den Nutzern gereinigt/desinfiziert
    2.8. Um für eine ausreichende Lüftung zu sorgen, sind Fenster und Türen der Sporthalle geöffnet zu halten. Durchlüften der Halle nach jeder Sporteinheit für mindestens 15 Minuten, bevor die nächste Trainingsgruppe die Halle betreten darf. Es ist darauf zu achten, dass beim Lüften ein Durchzug entsteht (Fenster auf beiden Seiten plus Türen öffnen).

  3. Umsetzung der Schutzmaßnahmen
    3.1. Es gilt die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern für alle Personen, die nicht dem selben Hausstand angehören.
    3.2. Gewährleistung des Mindestabstandes während des Sportbetriebes durch:
         a) maximal sechs Tische (= zwölf Spieler) plus Trainer pro Halle
         b) Spielboxen mit Umrandungen als Trennung zwischen den Tischen mit einer Breite von je mindestens 4,5 Metern
         c) Einzel und Doppel als zugelassene Spielformen – kein Rundlauf
         d) Seitenwechsel erfolgt immer im Uhrzeigersinn (alternativ: kein Seitenwechsel zwischen den Sätzen)
    3.3. Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung der zur aktuellen Zeit geltenden Maßnahmen benutzt werden
         a) In den Umkleiden ist eine geeignete FFP2-Maske zu tragen, der Mindestabstand ist einzuhalten
         b) Je Duschraum können nur zwei Personen gleichzeitig duschen
    3.4. Die Teilnehmer haben beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, beim Durchqueren der Halle (also auch auf dem Weg vom/zum Tisch), beim Auf- und Abbau der Sportgeräte sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete FFP2-Maske zu tragen, so dass Mund- und Nasenöffnungen vollständig bedeckt sind. Ausgenommen von dieser Pflicht ist lediglich die Ausübung der sportlichen Aktivität und am festen Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist. Sofern die Trainer nicht als Einspieler beim Balleimertraining oder als Trainingspartner tätig sind, haben auch sie während des gesamten Trainings eine geeignete FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für Zähl- und Schiedsrichter.
    3.5. Fest eingeteilte Trainingsverbände mit festem Trainer
    3.6. Die maximale Dauer einer Sporteinheit für eine Gruppe ist auf zwei Stunden begrenzt
    3.7. Körperkontakt hat zu unterbleiben:
         a) kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach der Sporteinheit
         b) ein Körperkontakt findet auch nicht zwischen Trainer bzw. Übungsleiter und Spieler (z.B. Fehlerkorrektur) statt.
    3.8. Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch sind zu unterlassen.
    3.9. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch.
    3.10. Pro Tisch ist nur ein Ball in Verwendung (Ausnahme: Balleimertraining – hier werden die Bälle nur vom Einspieler direkt berührt und ansonsten mit einem Sammler aufgesammelt), kein Aufheben/Zuwerfen von fremden Bällen.

  4. Zugangsbeschränkung zur Halle
    Da die Corona-Ampel in Bayern auf rot steht, haben nur vollständig Geimpfte und in den letzten sechs Monaten Genesene oder Zutritt zur Halle. Zusätzlich muss ein Test mit negativem Ergebnis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden ("2G Plus"). Eine Ausnahme besteht für Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten. Schüler*innen, die im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden, haben in einer Übergangsfrist bis 31.12.2021 ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung.

Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). Im Hinblick auf die verwendeten Begrifflichkeiten, wie z.B. „Verarbeitung“ oder „Verantwortlicher“ verweisen wir auf die Definitionen im Art. 4 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Verantwortlicher

TTC Straubing e.V.
Am Waldfriedhof 7
94315 Straubing
Deutschland

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vertreten durch Vorsitzenden Florian Stögmüller
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Kategorien betroffener Personen

Besucher und Nutzer des Onlineangebotes (Nachfolgend bezeichnen wir die betroffenen Personen zusammenfassend auch als „Nutzer“).

Zweck der Verarbeitung

- Zurverfügungstellung des Onlineangebotes, seiner Funktionen und Inhalte.
- Beantwortung von Kontaktanfragen und Kommunikation mit Nutzern.
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„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung (z.B. Cookie) oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

„Verarbeitung“ ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten. Der Begriff reicht weit und umfasst praktisch jeden Umgang mit Daten.

„Pseudonymisierung“ die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.

„Profiling“ jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

Als „Verantwortlicher“ wird die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet, bezeichnet.

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Sicherheitsmaßnahmen

Wir treffen nach Maßgabe des Art. 32 DSGVO unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen Zugangs zu den Daten, als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, Löschung von Daten und Reaktion auf Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung, bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren, entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO).

Zusammenarbeit mit Auftragsverarbeitern und Dritten

Sofern wir im Rahmen unserer Verarbeitung Daten gegenüber anderen Personen und Unternehmen (Auftragsverarbeitern oder Dritten) offenbaren, sie an diese übermitteln oder ihnen sonst Zugriff auf die Daten gewähren, erfolgt dies nur auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis (z.B. wenn eine Übermittlung der Daten an Dritte, wie an Zahlungsdienstleister, gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung erforderlich ist), Sie eingewilligt haben, eine rechtliche Verpflichtung dies vorsieht oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (z.B. beim Einsatz von Beauftragten, Webhostern, etc.).

Sofern wir Dritte mit der Verarbeitung von Daten auf Grundlage eines sog. „Auftragsverarbeitungsvertrages“ beauftragen, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DSGVO.

Übermittlungen in Drittländer

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h. außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder dies im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder Offenlegung, bzw. Übermittlung von Daten an Dritte geschieht, erfolgt dies nur, wenn es zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Pflichten, auf Grundlage Ihrer Einwilligung, aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung oder auf Grundlage unserer berechtigten Interessen geschieht. Vorbehaltlich gesetzlicher oder vertraglicher Erlaubnisse, verarbeiten oder lassen wir die Daten in einem Drittland nur beim Vorliegen der besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO verarbeiten. D.h. die Verarbeitung erfolgt z.B. auf Grundlage besonderer Garantien, wie der offiziell anerkannten Feststellung eines der EU entsprechenden Datenschutzniveaus (z.B. für die USA durch das „Privacy Shield“) oder Beachtung offiziell anerkannter spezieller vertraglicher Verpflichtungen (so genannte „Standardvertragsklauseln“).

Rechte der betroffenen Personen

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende Daten verarbeitet werden und auf Auskunft über diese Daten sowie auf weitere Informationen und Kopie der Daten entsprechend Art. 15 DSGVO.

Sie haben entsprechend. Art. 16 DSGVO das Recht, die Vervollständigung der Sie betreffenden Daten oder die Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen Daten zu verlangen.

Sie haben nach Maßgabe des Art. 17 DSGVO das Recht zu verlangen, dass betreffende Daten unverzüglich gelöscht werden, bzw. alternativ nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben das Recht zu verlangen, dass die Sie betreffenden Daten, die Sie uns bereitgestellt haben nach Maßgabe des Art. 20 DSGVO zu erhalten und deren Übermittlung an andere Verantwortliche zu fordern.

Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen

Widerspruchsrecht

Sie können der künftigen Verarbeitung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Cookies und Widerspruchsrecht bei Direktwerbung

Als „Cookies“ werden kleine Dateien bezeichnet, die auf Rechnern der Nutzer gespeichert werden. Innerhalb der Cookies können unterschiedliche Angaben gespeichert werden. Ein Cookie dient primär dazu, die Angaben zu einem Nutzer (bzw. dem Gerät auf dem das Cookie gespeichert ist) während oder auch nach seinem Besuch innerhalb eines Onlineangebotes zu speichern. Als temporäre Cookies, bzw. „Session-Cookies“ oder „transiente Cookies“, werden Cookies bezeichnet, die gelöscht werden, nachdem ein Nutzer ein Onlineangebot verlässt und seinen Browser schließt. In einem solchen Cookie kann z.B. der Inhalt eines Warenkorbs in einem Onlineshop oder ein Login-Status gespeichert werden. Als „permanent“ oder „persistent“ werden Cookies bezeichnet, die auch nach dem Schließen des Browsers gespeichert bleiben. So kann z.B. der Login-Status gespeichert werden, wenn die Nutzer diese nach mehreren Tagen aufsuchen. Ebenso können in einem solchen Cookie die Interessen der Nutzer gespeichert werden, die für Reichweitenmessung oder Marketingzwecke verwendet werden. Als „Third-Party-Cookie“ werden Cookies bezeichnet, die von anderen Anbietern als dem Verantwortlichen, der das Onlineangebot betreibt, angeboten werden (andernfalls, wenn es nur dessen Cookies sind spricht man von „First-Party Cookies“).

Wir können temporäre und permanente Cookies einsetzen und klären hierüber im Rahmen unserer Datenschutzerklärung auf.

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

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Löschung von Daten

Die von uns verarbeiteten Daten werden nach Maßgabe der Art. 17 und 18 DSGVO gelöscht oder in ihrer Verarbeitung eingeschränkt. Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Sofern die Daten nicht gelöscht werden, weil sie für andere und gesetzlich zulässige Zwecke erforderlich sind, wird deren Verarbeitung eingeschränkt. D.h. die Daten werden gesperrt und nicht für andere Zwecke verarbeitet. Das gilt z.B. für Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen.

Nach gesetzlichen Vorgaben in Deutschland, erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 10 Jahre gemäß §§ 147 Abs. 1 AO, 257 Abs. 1 Nr. 1 und 4, Abs. 4 HGB (Bücher, Aufzeichnungen, Lageberichte, Buchungsbelege, Handelsbücher, für Besteuerung relevanter Unterlagen, etc.) und 6 Jahre gemäß § 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 HGB (Handelsbriefe).

Nach gesetzlichen Vorgaben in Österreich erfolgt die Aufbewahrung insbesondere für 7 J gemäß § 132 Abs. 1 BAO (Buchhaltungsunterlagen, Belege/Rechnungen, Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben, etc.), für 22 Jahre im Zusammenhang mit Grundstücken und für 10 Jahre bei Unterlagen im Zusammenhang mit elektronisch erbrachten Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen, die an Nichtunternehmer in EU-Mitgliedstaaten erbracht werden und für die der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) in Anspruch genommen wird.

Erbringung unserer satzungs- und geschäftsgemäßen Leistungen

Wir verarbeiten die Daten unserer Mitglieder, Unterstützer, Interessenten, Kunden oder sonstiger Personen entsprechend Art. 6 Abs. 1 lit. b. DSGVO, sofern wir ihnen gegenüber vertragliche Leistungen anbieten oder im Rahmen bestehender geschäftlicher Beziehung, z.B. gegenüber Mitgliedern, tätig werden oder selbst Empfänger von Leistungen und Zuwendungen sind. Im Übrigen verarbeiten wir die Daten betroffener Personen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO auf Grundlage unserer berechtigten Interessen, z.B. wenn es sich um administrative Aufgaben oder Öffentlichkeitsarbeit handelt.

Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis. Dazu gehören grundsätzlich Bestands- und Stammdaten der Personen (z.B., Name, Adresse, etc.), als auch die Kontaktdaten (z.B., E-Mailadresse, Telefon, etc.), die Vertragsdaten (z.B., in Anspruch genommene Leistungen, mitgeteilte Inhalte und Informationen, Namen von Kontaktpersonen) und sofern wir zahlungspflichtige Leistungen oder Produkte anbieten, Zahlungsdaten (z.B., Bankverbindung, Zahlungshistorie, etc.).

Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Im Fall geschäftlicher Verarbeitung bewahren wir die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird alle drei Jahre überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Kommentare und Beiträge

Wenn Nutzer Kommentare oder sonstige Beiträge hinterlassen, können ihre IP-Adressen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO für 7 Tage gespeichert werden. Das erfolgt zu unserer Sicherheit, falls jemand in Kommentaren und Beiträgen widerrechtliche Inhalte hinterlässt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.). In diesem Fall können wir selbst für den Kommentar oder Beitrag belangt werden und sind daher an der Identität des Verfassers interessiert.

Des Weiteren behalten wir uns vor, auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO, die Angaben der Nutzer zwecks Spamerkennung zu verarbeiten.

Auf derselben Rechtsgrundlage behalten wir uns vor, im Fall von Umfragen die IP-Adressen der Nutzer für deren Dauer zu speichern und Cookies zu verwenden, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden.

Die im Rahmen der Kommentare und Beiträge angegebenen Daten, werden von uns bis zum Widerspruch der Nutzer dauerhaft gespeichert.

Kontaktaufnahme

Bei der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular, E-Mail, Telefon oder via sozialer Medien) werden die Angaben des Nutzers zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b. (im Rahmen vertraglicher-/vorvertraglicher Beziehungen), Art. 6 Abs. 1 lit. f. (andere Anfragen) DSGVO verarbeitet.. Die Angaben der Nutzer können in einem Customer-Relationship-Management System ("CRM System") oder vergleichbarer Anfragenorganisation gespeichert werden.

Wir löschen die Anfragen, sofern diese nicht mehr erforderlich sind. Wir überprüfen die Erforderlichkeit alle zwei Jahre; Ferner gelten die gesetzlichen Archivierungspflichten.

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Wir setzen Google Analytics nur mit aktivierter IP-Anonymisierung ein. Das bedeutet, die IP-Adresse der Nutzer wird von Google innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt.

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Ferner werden die Daten der Nutzer im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z.B. aus dem Nutzungsverhalten und sich daraus ergebenden Interessen der Nutzer Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z.B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Plattformen zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzer entsprechen. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzer gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen der Nutzer gespeichert werden. Ferner können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzern verwendeten Geräte gespeichert werden (insbesondere wenn die Nutzer Mitglieder der jeweiligen Plattformen sind und bei diesen eingeloggt sind).

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Einbindung von Diensten und Inhalten Dritter

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Nach unserer Kenntnis werden die Daten der Nutzer durch OpenStreetMap ausschließlich zu Zwecken der Darstellung der Kartenfunktionen und Zwischenspeicherung der gewählten Einstellungen verwendet. Zu diesen Daten können insbesondere IP-Adressen und Standortdaten der Nutzer gehören, die jedoch nicht ohne deren Einwilligung (im Regelfall im Rahmen der Einstellungen ihrer Mobilgeräte vollzogen), erhoben werden.

Die Daten können in den USA verarbeitet werden. Weitere Informationen können Sie der Datenschutzerklärung von OpenStreetMap entnehmen: https://wiki.openstreetmap.org/wiki/Privacy_Policy.

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Wir nutzen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (d.h. Interesse an der Analyse, Optimierung und wirtschaftlichem Betrieb unseres Onlineangebotes im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO) Social Plugins ("Plugins") des sozialen Netzwerkes facebook.com, welches von der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland betrieben wird ("Facebook").
Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Facebook teilen können. Die Liste und das Aussehen der Facebook Social Plugins kann hier eingesehen werden: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Facebook ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000GnywAAC&status=Active).

Wenn ein Nutzer eine Funktion dieses Onlineangebotes aufruft, die ein solches Plugin enthält, baut sein Gerät eine direkte Verbindung mit den Servern von Facebook auf. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an das Gerät des Nutzers übermittelt und von diesem in das Onlineangebot eingebunden. Dabei können aus den verarbeiteten Daten Nutzungsprofile der Nutzer erstellt werden. Wir haben daher keinen Einfluss auf den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt und informiert die Nutzer daher entsprechend unserem Kenntnisstand.

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Onlineangebotes aufgerufen hat. Ist der Nutzer bei Facebook eingeloggt, kann Facebook den Besuch seinem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Nutzer mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den Like Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information von Ihrem Gerät direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Falls ein Nutzer kein Mitglied von Facebook ist, besteht trotzdem die Möglichkeit, dass Facebook seine IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland nur eine anonymisierte IP-Adresse gespeichert.

Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook sowie die diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz der Privatsphäre der Nutzer, können diese den Datenschutzhinweisen von Facebook entnehmen: https://www.facebook.com/about/privacy/.

Wenn ein Nutzer Facebookmitglied ist und nicht möchte, dass Facebook über dieses Onlineangebot Daten über ihn sammelt und mit seinen bei Facebook gespeicherten Mitgliedsdaten verknüpft, muss er sich vor der Nutzung unseres Onlineangebotes bei Facebook ausloggen und seine Cookies löschen. Weitere Einstellungen und Widersprüche zur Nutzung von Daten für Werbezwecke, sind innerhalb der Facebook-Profileinstellungen möglich: https://www.facebook.com/settings?tab=ads  oder über die US-amerikanische Seite https://www.aboutads.info/choices/  oder die EU-Seite https://www.youronlinechoices.com/. Die Einstellungen erfolgen plattformunabhängig, d.h. sie werden für alle Geräte, wie Desktopcomputer oder mobile Geräte übernommen.

Google+

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte der Plattform Google+, angeboten durch die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“), eingebunden werden. Hierzu können z.B. Inhalte wie Bilder, Videos oder Texte und Schaltflächen gehören, mit denen Nutzer Inhalte dieses Onlineangebotes innerhalb von Google teilen können. Sofern die Nutzer Mitglieder der Plattform Google+ sind, kann Google den Aufruf der o.g. Inhalte und Funktionen den dortigen Profilen der Nutzer zuordnen.

Google ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active). Weitere Informationen zur Datennutzung durch Google, Einstellungs- und Widerspruchsmöglichkeiten, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung von Google (https://policies.google.com/technologies/ads) sowie in den Einstellungen für die Darstellung von Werbeeinblendungen durch Google (https://adssettings.google.com/authenticated).

Erstellt mit Datenschutz-Generator.de von RA Dr. Thomas Schwenke





































§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der am 10.08.1946 in Straubing gegründete Verein führt den Namen Tischtennisclub Straubing e.V. (TTC Straubing e.V.).

2. Der Verein ist Mitglied im Bayerischen Tischtennisverband (BTTV), im Deutschen Tischtennisbund (DTTB) und des Bayerischen Landessportverbandes (BLSV). Durch die Mitgliedschaft von Einzelpersonen zum Verein wird die Zugehörigkeit der Einzelpersonen zum Bayerischen Landes-Sportverband e.V. vermittelt.

3. Der Verein hat seinen Sitz in Straubing. Er ist unter der Nummer VR 430 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Straubing eingetragen seit 19.08.1985.

4. Das Geschäftsjahr (Vereinsjahr) beginnt am 01. Juli eines Kalenderjahres und endet am 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.


§2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

1. Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung des Sports, der sportlichen Jugendhilfe und der Körperertüchtigung.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
Eine Änderung im Status der Gemeinnützigkeit zeigt der Verein dem Bayerischen Landessportverband e.V., den Fachverbänden seiner Abteilungen und dem für ihn zuständigen Finanzamt für Körperschaften an.


§3 Vereinstätigkeit

1. Die Verwirklichung des Vereinszwecks erfolgt durch die Ausübung der Sportart Tischtennis. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen sowie Durchführung von Versammlungen, Vorträgen, Kursen und sportlichen Veranstaltungen.

2. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

3. Die Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke erfolgt unter Berücksichtigung der Belange des Umwelt- und Naturschutzes, soweit dies ohne Beeinträchtigung eines effizienten Sportbetriebes möglich ist.


§4 Vergütungen für die Vereinstätigkeit

1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt, soweit nicht diese Satzung etwas anderes bestimmt.

2. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer angemessenen - auch pauschalierten - Aufwandsentschädigung ausgeübt werden.

3. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Absatz 2 trifft der geschäftsführende Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.

4. Der geschäftsführende Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.

5. Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschäftsstelle ist der geschäftsführende Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, hauptamtlich Beschäftigte anzustellen.

6. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind.

7. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 60 Kalendertagen nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.

8. Vom geschäftsführenden Vorstand kann beschlossen werden, die Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 und den Aufwendungsersatz nach Absatz 6 im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten auf Pauschalbeträge und Pauschalsätze zu begrenzen.

9. Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom geschäftsführenden Vorstand erlassen und geändert wird.


§5 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.

2. Wer die Mitgliedschaft des Vereins erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der/des gesetzlichen Vertreter/s erforderlich. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Mit Beschlussfassung beginnt die Mitgliedschaft.

3. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen - vom Zugang des Bescheides gerechnet - schriftlich Widerspruch beim Vorsitzenden eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet der Gesamtvorstand endgültig.

§5a Rechte der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, sich im Rahmen der festgesetzten Trainingszeiten zu betätigen und an den Einrichtungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Stimmrecht und Wählbarkeit vgl. §8.

§5b Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder sind verpflichtet, die zur Erreichung des Vereinszweckes getroffenen Anordnungen zu befolgen und jede Gefährdung des Vereinszweckes zu vermeiden.
Die Pflege gegenseitiger Kameradschaft ist die Voraussetzung für die Durchführung der Vereinsaufgaben.
Die Mitgliedsbeiträge sind pünktlich zu entrichten.


§6 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Streichung, Tod, Ausschluss, Austritt oder Auflösung des Vereins. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft enden automatisch von dem Betroffenen ausgeübte Vereinsämter.

2. Die Austrittserklärung ist schriftlich (Brief) an den geschäftsführenden Vorstand zu richten.
Der Austritt ist nur zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig. Bis dahin sind auch die Mitgliedsbeiträge zu entrichten. Ein rückwirkender Austritt ist nicht möglich.

3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung, vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:

a) wegen Nichterfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins
b) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens
c) wegen unehrenhafter Handlungen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Vereinslebens
d) wenn das Mitglied die Amtsfähigkeit (§ 45 StGB) verliert.

Der Beschluss des Ausschlusses ist dem Betroffenen mittels eingeschriebenen Briefes bekanntzugeben.

4. Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den geschäftsführenden Vorstand mit der Zahlung des Beitrages im Rückstand ist. Eine Streichung kann durch den geschäftsführenden Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, 90 Kalendertage vergangen sind.

5. Der Betreffende kann den Ausschlussbeschluss binnen 30 Kalendertagen gerichtlich anfechten. Die Anfechtung hat keine aufschiebende Wirkung.
Ficht das Mitglied den Ausschlussbeschluss nicht binnen 30 Kalendertagen nach Beschlussfassung durch den geschäftsführenden Vorstand gerichtlich an, so wird der Beschluss wirksam. Eine gerichtliche Anfechtung ist dann nicht mehr möglich. Die Frist beginnt jeweils mit Zustellung des Ausschlussbeschlusses.

6. Wenn es die Interessen des Vereins gebieten, kann der geschäftsführende Vorstand seinen Beschluss für vorläufig vollziehbar erklären.

7. Alle Beschlüsse sind dem betroffenen Vereinsmitglied mittels eingeschriebenen Briefes oder per Boten zuzustellen; die Wirkung des Ausschlussbeschlusses tritt jedoch bereits mit der Beschlussfassung ein.

8. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverhältnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon jedoch unberührt.


§7 Beiträge

1. Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag ist als Jahresbeitrag (Kalenderjahr) im Voraus zu begleichen. Die Fälligkeit tritt ohne Mahnung ein.

2. Einem Mitglied, das unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist, kann der Betrag gestundet oder für die Zeit der Notlage ganz oder teilweise erlassen werden. Über ein Stundungs- oder Erlassgesuch entscheidet der geschäftsführende Vorstand.

3. Bei einem begründeten Finanzbedarf des Vereines kann von der Mitgliederversammlung die Erhebung einer zusätzlichen Umlage in Form einer Geldleistung beschlossen werden. Diese darf das Fünffache eines Jahresbeitrages nicht überschreiten. Eine Staffelung entsprechend der Beitragsordnung ist möglich.

4. Jedes Mitglied ist verpflichtet, dem Verein Änderungen der Bankverbindung und der Anschrift mitzuteilen.

5. Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, tragen den erhöhten Verwaltungsaufwand des Vereins durch eine Bearbeitungsgebühr, die der Vorstand durch Beschluss festsetzt.

6. Im Eintrittsjahr ist der Beitrag anteilsmäßig im Voraus zu entrichten.


§8 Stimmrecht und Wählbarkeit

1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung und den Abteilungsversammlungen teilnehmen.
Als Vorstandsmitglieder sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar.

2. Bei der Wahl der Jugendvertreter haben alle Mitglieder des Vereins vom 12. bis 19. Lebensjahr Stimmrecht (vgl. §13 Ziffer 3).
Als Jugendvertreter können Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an gewählt werden.

3. Ehrenmitglieder, die nicht Mitglieder im Sinne von §5 geworden sind, können an den Versammlungen teilnehmen, sie sind jedoch nicht stimmberechtigt.

4. Die Übertragung des Stimmrechtes ist nicht möglich.


§9 Maßregelungen

1. Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder Anordnungen der Vereinsorgane verstoßen oder die dem Ansehen des Vereins durch ihr Verhalten schaden, können, nach vorheriger Anhörung, vom geschäftsführenden Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:

a) Verweis
b) angemessene Geldstrafe - die Obergrenze liegt bei EUR 250,-
c) zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins, längstens ein Jahr.

2. Gegen eine Maßregelung ist Einspruch zulässig. Dieser ist innerhalb von 14 Kalendertagen - vom Zugang des Bescheides gerechnet - beim Vorsitzenden einzureichen. Über den Einspruch entscheidet der Gesamtvorstand endgültig.

3. Maßregelungen sind mit Begründung und Angabe der Rechtsmittel auszusprechen.


§10 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind

a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
als geschäftsführender Vorstand oder als Gesamtvorstand


§11 Mitgliederversammlung

1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung

2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet in jedem Jahr statt.

3. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn es

a) der geschäftsführende Vorstand oder der Gesamtvorstand beschließt
b) ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder beim Vorsitzenden beantragt hat.

4. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den geschäftsführenden Vorstand. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte vom Vereinsmitglied bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Als schriftliche Einladung gilt auch die elektronische Post per E-Mail. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von 14 Kalendertagen liegen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Aufgabe der Einladung bei der Post.

5. Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung bekanntzugeben.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

a) Entgegennahme der Berichte
b) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
c) Entlastung des Gesamtvorstandes
d) Wahlen, soweit diese erforderlich sind
e) Beschlussfassung über vorliegende Anträge
f) Beschlussfassung über das Beitragswesen
g) Beschlussfassung über die Rücklagenbildung
h) Beschlussfassung über die Gründung und Auflösung von Abteilungen
i) weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben bzw. Gegenstand der Tagesordnung sind.

6. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.

7. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltung wird als ungültige Stimme gezählt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von Dreiviertel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden, sie brauchen den Mitgliedern nach Beschlussfassung nicht schriftlich mitgeteilt werden. Eine Änderung des Vereinszwecks erfordert die Zustimmung von neun Zehntel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.

8. Über Anträge, die nicht auf der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens sieben Kalendertage vor der Versammlung beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Anträge auf Satzungsänderung müssen so rechtzeitig beim Vorsitzenden eingehen, dass sie in die Einladung zur Mitgliederversammlung unter Angabe der zu ändernden Bestimmungen aufgenommen werden können.
Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer zwei Drittel-Mehrheit beschließt, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden.
Dringlichkeitsanträge auf Satzungsänderung sind nicht zulässig.

9. Dem Antrag eines Mitgliedes auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden.
Der 1. und 2. Vorsitzende sind in geheimer Wahl zu wählen.
Die Wahl aller anderen Vorstandsmitglieder kann durch Handzeichen erfolgen.


§12 Mitarbeiterkreis

1. Zum Mitarbeiterkreis gehören:

a) die Mitglieder des Vorstandes
b) die Abteilungsleiter (soweit Abteilungen vorhanden sind)
c) die Übungsleiter
d) die Betreuer
e) Schiedsrichter
f) Vertreter des Vereins und Fachgremien des Sports auf Kreis-, Bezirks und Landesebene
g) zwei Revisoren

2. Der Mitarbeiterkreis tritt nach Bedarf zusammen.
Er wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet.

3. Der Mitarbeiterkreis soll gewährleisten, dass alle im Verein tätigen Mitarbeiter laufend über alle Geschehnisse im Verein informiert werden. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Maßnahmen und Vorhaben des Vereins beratend mitzuwirken.


§13 Vorstand

1. Der Vorstand arbeitet:

a) als geschäftsführender Vorstand:
bestehend aus:

- dem Vorsitzenden
- dem stellvertretenden Vorsitzenden
- dem 1. und 2. Schatzmeister
- dem 1. und 2. Geschäftsführer

b) als Gesamtvorstand:
bestehend aus:

- dem geschäftsführenden Vorstand a)
- den Ressortleitern für
* Jugendsport
* Frauensport
* Wettkampf-, Breiten- und Freizeitsport
* Öffentlichkeitsarbeit
- und dem Vertreter der Abteilungen.

2. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Im Innerverhältnis zum Verein wird der Stellvertreter jedoch nur bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden tätig.

3. Der Ressortleiter für Jugendsport wird in einer gesondert einberufenen Versammlung von der Jugend des Vereins gewählt (vgl. §8 Ziffer 2). Die Wahl bedarf der Bestätigung der Mitgliederversammlung.

4. Der Vertreter der Abteilungen wird von den Abteilungsleitern gewählt.

5. Der Vorsitzende beruft und leitet Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes. Der Gesamtvorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei seiner Mitglieder es beantragen. Er ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei Ausscheiden eines Mitgliedes ist der Gesamtvorstand berechtigt ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.

6. Zu den Aufgaben des Gesamtvorstandes gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen des Mitarbeiterkreises.

7. Der geschäftsführende Vorstand ist für Aufgaben zuständig, die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen sowie für Angelegenheiten der Verwaltung und des allgemeinen Vereinslebens.
Der Gesamtvorstand ist über die Tätigkeiten des geschäftsführenden Vorstandes laufend zu informieren.

8. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Geschäftsführer und der Ressortleiter für Öffentlichkeitsarbeit haben das Recht, an allen Sitzungen der Abteilungen und Ausschüsse beratend teilzunehmen.

9. Der geschäftsführende Vorstand kann beschließen, dass der Gesamtvorstand in bestimmten Angelegenheiten entscheiden soll.

10. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über EUR 2.500,-- (in Worten zweitausendfünfhundert) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

11. Mehrere Ämter des geschäftsführenden Vorstandes können nicht in einer Person vereinigt werden.

12. Die Abgeltung des Aufwendungsersatzes ist in der Finanzordnung des Vereines geregelt.


§14 Ausschüsse

1. Der Gesamtvorstand kann bei Bedarf für besondere Vereinsaufgaben Ausschüsse bilden, deren Mitglieder er beruft.

2. Die Sitzungen der Ausschüsse erfolgen nach Bedarf und werden durch den Geschäftsführer im Auftrag des zuständigen Leiters einberufen.


§15 Abteilungen

1. Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden im Bedarfsfalle durch Beschluss des Gesamtvorstandes gegründet. Ihre Tätigkeit muss mit der Satzung des Hauptvereins im Einklang stehen.

2. Die Abteilung wird durch ihren Leiter, den Stellvertreter oder Mitarbeiter, denen besondere Aufgaben übertragen sind, geleitet.

3. Abteilungsleiter, Stellvertreter und Mitarbeiter werden von der Abteilungsversammlung gewählt. Die Abteilungsleitung ist gegenüber den Organen des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet.

4. Die Abteilungen sind im Bedarfsfalle berechtigt, zusätzlich zum Vereinsbeitrag einen Abteilungs- und Aufnahmebeitrag zu erheben. Die sich aus der Erhebung von Sonderbeiträgen ergebende Kassenführung kann jederzeit vom Schatzmeister des Vereins geprüft werden. Die Erhebung eines Sonderbeitrages bedarf der vorherigen Zustimmung des Gesamtvorstandes.

5. Der Hauptverein haftet nicht für Verpflichtungen aus dem Spielbetrieb oder Rechtsgeschäften der Abteilungen.


§16 Protokollierung der Beschlüsse

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des geschäftsführenden Vorstandes, des Gesamtvorstandes, der Ausschüsse sowie der Jugend- und Abteilungsleiterversammlungen ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist.


§17 Wahlen

1. Die Mitglieder des Gesamtvorstandes, die Abteilungsleiter sowie die Revisoren werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis der Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

2. Vorstandsmitglieder können ihr Amt jederzeit niederlegen, sofern dies nicht zur Unzeit erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, so ist vom verbleibenden Gesamtvorstand des Vereins für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen.


§18 Einnahmen und Ausgaben

Die ordentlichen Einnahmen des Vereins bestehen aus den Beiträgen der Mitglieder, die außerordentlichen Einnahmen aus den Überschüssen der Vereinsveranstaltungen sowie Zuschüssen, Spenden und Geschenken.
Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden aus dem Verein oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre evtl. eingezahlten Kapitalanteile (nicht der Beiträge) und den gemeinen Wert ihrer evtl. geleisteten Sacheinlagen zurück.
Die gesamten Einnahmen sind ausschließlich für die Aufgaben des Vereins nach Maßgaben und nach dem Willen der Hauptversammlung zu verwenden. Über Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen, die Belege sind aufzubewahren.


§19 Revision

Die Kasse, das Rechnungswesen und die Geschäftsführung des Vereins sowie der Abteilungen werden in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Revisoren geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung die Entlastung des Gesamtvorstandes.


§20 Ordnungen

Zur Durchführung der Satzung kann sich der Verein eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung, eine Jugendordnung sowie eine Ordnung für die Benutzung der Sportstätten geben. Die Ordnungen werden vom Gesamtvorstand mit einer zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.
Die Ehrenordnung ist Bestandteil der Satzung.


§21 Haftung

1. Ehrenamtlich Tätige und Organ- oder Amtsträger, deren Vergütung EUR 720,00 im Jahr nicht übersteigt, haften für Schäden gegenüber Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Die Mitglieder sind bei Ausübung des Sportbetriebes beim Bayerischen Landessportverband gegen Unfall versichert.
Der Verein haftet nicht für die zu Übungsstunden, Wettkämpfen oder Veranstaltungen mitgebrachten Kleidungsstücke, Wertgegenstände, Bargeldbeträge usw.
Der Verein haftet nicht für Unfälle und Schadensfälle jeglicher Art.


§22 Datenschutz

1. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Tischtennisverband (BTTV), im Deutschen Tischtennisbund DTTB, im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) und aus der Mitgliedschaft in dessen zuständigen Sportfachverbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert: Name, Geschlecht, Adresse, Nationalität, Telefonnummer, E-Mailadresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Bankverbindung und Zeiten der Vereinszugehörigkeit. Die digitale Erfassung der Daten erfolgt unter der Maßgabe, dass die Mitglieder mit der Beitrittserklärung zustimmen.

2. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.

3. Als Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes BLSV ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Sportartenzugehörigkeit. Die Meldung dient zu Verwaltungs- und Organisationszwecken des BLSV.
Als Mitglied des Bayerischen Tischtennisverbandes werden diesem für dessen Verwaltungs- und Organisationszwecke bzw. zur Durchführung des Wettkampfbetriebes die erforderlichen Daten der betroffenen Vereinsmitglieder und Turnierteilnehmer in folgendem Umfang zur Verfügung gestellt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität.

4. Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.

5. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien.

6. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung (Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen, Übermitteln, Verbreiten, Abgleichen, Verknüpfen, Einschränken, Löschen, Vernichten) ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

7. Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.

8. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.

9. Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.


§23 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es

a) der Gesamtvorstand mit einer Mehrheit von Dreiviertel aller seiner Mitglieder beschlossen hat, oder
b) von einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde.

3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sind.
Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von neun Zehntel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
Sollten bei der ersten Versammlung weniger als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, ist eine zweite Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von neun Zehntel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist.

4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an die Stadt Straubing, mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen nur unmittelbar und ausschließlich zur Förderung des Sports verwendet werden darf.


§24 Sprachregelung

Wenn im Text der Satzung oder Ordnungen des Vereines bei Funktionsbezeichnungen die weibliche oder männliche Sprachform verwendet wird, so können unabhängig davon alle Ämter von Frauen und Männern besetzt werden.


§25 Satzungsgenehmigung

1. Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 18. Juli 2013 beschlossen. Sie tritt anstelle der 1955 beschlossenen Satzung (einschließlich der Änderung vom Mai 1964 und Juni 1965) sowie der Neufassung vom 22.06.1968 (einschließlich der Änderung und Ergänzungen vom 03.07.1970, 08.07.1971, 14.07.1978 und 20.06.1985).
Sie tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

2. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Änderungen wurden beschlossen am: 21.07.1989, 02.08.1996, 18. Juli 2013 und 25. Juli 2018.

3. In allen in dieser Satzung nicht geregelten Fällen entscheidet der Gesamtvorstand.


Ehrenordnung des TTC Straubing

1. Die Vereinsehrennadel wird verliehen

in Silber

a) bei mindestens 15-jähriger Vereinszugehörigkeit
b) bei mindestens 7-jähriger Vorstandszugehörigkeit

in Gold

a) bei mindestens 25-jähriger Vereinszugehörigkeit
b) bei mindestens 14-jähriger Vorstandszugehörigkeit

in Gold mit Stein

a) bei mindestens 50-jähriger Vereinszugehörigkeit
b) bei mindestens 25-jähriger Vorstandszugehörigkeit

Die Vereinsehrennadel in Silber kann bei besonderer Veranlassung als höchste Auszeichnung an Nichtmitglieder und Mitglieder verliehen werden.

2. Das Sportehrenzeichen kann nur von aktiven Mitgliedern des TTC Straubing erworben werden. Es wird vergeben an Mitglieder

a) für besondere sportliche Leistungen als Mannschafts- oder Einzelspieler
b) die 20 Jahre in Mannschaften des TTC Straubing gespielt haben.

3. Das Lorbeerblatt wird an aktive Mitglieder des TTC Straubing vergeben.
Es wird verliehen:

a) in Silber an Mitglieder, die 35 Jahre in Mannschaften des TTC Straubing gespielt haben.
b) in Gold an Mitglieder, die 50 Jahre in Mannschaften des TTC Straubing gespielt haben.

4. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um die Förderung der Vereinsinteressen in besonderem Maße verdient gemacht haben.

5. Verdiente Vorsitzende können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

6. Die Beschlüsse zu Ziffer 1 - 5 trifft der Gesamtvorstand.

             
Kreis Straubing 2009/2010        
Bambini Kreisliga (Bayerischer TTV -        
Niederbayern - Straubing)        
Staffel-Spielplan          
Datum, Uhrzeit (Lokal) Spiel-Nr. Heimmannschaft Gastmannschaft Spiele    
Mo. 18.01.2010 19:00 29 ASV Steinach ASV Steinach II 06:03
Mi. 20.01.2010 18:00 30 DJK SB Straubing DJK Rattenberg 06:00
Fr. 22.01.2010 18:15 31 TTC Wallersdorf SV Windberg 06:00
Mo. 25.01.2010 19:00 33 ASV Steinach TTC Straubing 06:00
Mi. 27.01.2010 18:00 34 DJK SB Straubing SV Windberg 06:02
Do. 28.01.2010 18:30 35 ASV Steinach II DJK Rattenberg 02:06
Mo. 01.02.2010 18:00 37 SV Windberg TTC Straubing 06:02
18:30 38 DJK Rattenberg ASV Steinach 00:06    
Fr. 05.02.2010 18:15 40 TTC Wallersdorf DJK SB Straubing 06:02
Mo. 08.02.2010 18:30 41 DJK Rattenberg TTC Straubing 06:00
Mo. 22.02.2010 18:00 44 SV Windberg ASV Steinach 03:06
Do. 25.02.2010 18:30 45 ASV Steinach II DJK SB Straubing 00:06
Fr. 26.02.2010 18:45 46 TTC Straubing TTC Wallersdorf 00:06
Mo. 01.03.2010 18:00 47 SV Windberg DJK Rattenberg 06:02
Do. 04.03.2010 18:30 42 ASV Steinach II TTC Wallersdorf 01:06
Mo. 08.03.2010 18:00 49 SV Windberg ASV Steinach II 06:01
Fr. 12.03.2010 18:15 51 TTC Wallersdorf ASV Steinach 06:00
18:45 52 TTC Straubing DJK SB Straubing 00:06    
Mo. 15.03.2010 18:30 53 DJK Rattenberg TTC Wallersdorf 02:06
19:00 54 ASV Steinach DJK SB Straubing 01:06    
Fr. 19.03.2010 18:45 56 TTC Straubing ASV Steinach II 06:02
             
Kreis Straubing 2009/2010        
Bambini Kreisliga (Bayerischer TTV -        
Niederbayern - Straubing)        
Staffel-Spielplan          
Datum, Uhrzeit (Lokal) Spiel-Nr. Heimmannschaft Gastmannschaft Spiele    
Mo. 21.09.2009 18:00 1 SV Windberg TTC Wallersdorf 01:06
18:30 2 DJK Rattenberg DJK SB Straubing 01:06    
Do. 24.09.2009 18:30 3 ASV Steinach II ASV Steinach 01:06
Fr. 25.09.2009 18:00 4 TTV Hafner Straubing TTC Straubing 2:6  Z
Mo. 28.09.2009 18:00 5 SV Windberg DJK SB Straubing 05:05
18:30 6 DJK Rattenberg ASV Steinach II 02:06    
Fr. 02.10.2009 18:00 7 TTV Hafner Straubing TTC Wallersdorf 1:6  Z
18:45 8 TTC Straubing ASV Steinach 03:06    
Mo. 05.10.2009 19:00 9 ASV Steinach DJK Rattenberg 06:00
Mi. 07.10.2009 18:00 10 DJK SB Straubing TTC Wallersdorf 02:06
Do. 08.10.2009 18:30 11 ASV Steinach II TTV Hafner Straubing 5:5  Z
Fr. 09.10.2009 18:45 12 TTC Straubing SV Windberg 06:04
Mo. 12.10.2009 19:00 13 ASV Steinach TTV Hafner Straubing 6:0  Z
Fr. 16.10.2009 18:45 15 TTC Straubing DJK Rattenberg 06:01
Mo. 19.10.2009 19:00 16 ASV Steinach SV Windberg 06:01
Fr. 23.10.2009 18:15 18 TTC Wallersdorf TTC Straubing 06:00
Mo. 26.10.2009 18:30 19 DJK Rattenberg SV Windberg 01:06
Fr. 30.10.2009 18:00 20 TTV Hafner Straubing DJK SB Straubing 0:6  Z
Mo. 09.11.2009 19:00 21 ASV Steinach TTC Wallersdorf 00:06
Mi. 11.11.2009 18:00 22 DJK SB Straubing TTC Straubing 06:00
Do. 12.11.2009 18:00 23 ASV Steinach II SV Windberg 00:06
Fr. 13.11.2009 18:00 24 TTV Hafner Straubing DJK Rattenberg 0:6  Z
18:15 14 TTC Wallersdorf ASV Steinach II 06:00    
Mi. 18.11.2009 18:00 26 DJK SB Straubing ASV Steinach 05:05
Do. 19.11.2009 18:30 27 ASV Steinach II TTC Straubing 00:06
Fr. 20.11.2009 18:15 28 TTC Wallersdorf DJK Rattenberg 06:00
Fr. 27.11.2009 18:00 17 DJK SB Straubing ASV Steinach II 06:00

Konkurrenz:
Herren I Bezirksoberliga
08.03.2024 20:00h @ TTC Fortuna Passau III
9:0
16.03.2024 18:30h vs TSV Heining-Neustift II
9:2
Herren II Bezirksklasse A Straubing
15.03.2024 19:30h @ TTC Landau a.d. Isar II
4:6
22.03.2024 20:00h @ TTF Atting
0:10
Herren III Bezirksklasse B Straubing
19.03.2024 20:00h vs TSV Mitterfels II
3:7
22.03.2024 20:00h @ SV Wiesenfelden
6:4
Jugend I Landesliga Südsüdost
25.11.2023 10:00h vs ASV Undorf
1:9
02.12.2023 10:30h @ SV Burgweinting
6:4
Jugend II Bezirksklasse A Nord
04.12.2023 17:45h @ TTC Landau a.d. Isar II
0:10
14.12.2023 17:30h vs TTC Wallersdorf
10:0
Jugend III Bezirksklasse B West
18.11.2023 10:00h @ DJK SV Leiblfing
4:6
18.11.2023 14:00h @ TSV 1883 Bogen Tischtennis III
2:8

Tischtennis Bundesliga

Auf dieser Seite könnt ihr Spiele der Tischtennis-Bundesliga live verfolgen und auch anschließend jederzeit anschauen. Zudem findet ihr hier Interviews, Berichte und Pressekonferenzen.

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