für die Durchführung des Tischtennis-Trainingsbetriebs des TTC Straubing e.V. in den Turnhallen der FOS/BOS Straubing, Stadtgraben 38
- Organisatorisches:
1.1. Benennung eines Hygienebeauftragten, der als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik fungiert und die Einhaltung der Maßnahmen überwacht: Michael Drysch
1.2. Die Trainer/Übungsleiter werden entsprechend geschult
1.3. Die Hygieneregeln werden am schwarzen Brett ausgehängt und auf der Vereinswebsite veröffentlicht
1.4. Vereinsmitglieder und Eltern der Kinder und Jugendlichen werden durch Rundschreiben informiert
1.5. Personen, die nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen (Zuschauer, Eltern, Partner, ...) haben keinen Zutritt zur Halle.
1.6. Personen, die die Vorschriften nicht beachten, werden der Halle verwiesen (Hausrecht). - Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
2.1. Generell gelten die mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene:
a) Mindestabstand 1,5 Meter
b) Vermeidung von Berührungen
c) Hände vom Gesicht fernhalten
d) Tragen einer geeigneten FFP2-Maske (ausgenommen bei Ausübung der sportlichen Aktivität und am festen Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist)
e) Regelmäßiges Händewaschen für mind. 20 Sekunden mit Wasser und Seife
f) Niesen/Husten in Armbeuge
2.2. Ausschluss vom Sportbetrieb für:
a) Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
b) Personen unspezifischen Allgemeinsymptomen und mit akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot, erhöhte Körpertemperatur/Fieber) sowie bei Geruchs-/Geschmacksverlust
c) Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
d) Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
2.3. Sollten Teilnehmer während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen.
2.4. Toiletten müssen geöffnet sein und über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen – Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher – verfügen. Toilettensitze werden nach Benutzung desinfiziert.
2.5. Handdesinfektion vor dem Auf- und Abbau der Trainingsutensilien
2.6. Nach Hallennutzung Desinfektion der häufig benutzten Kontaktflächen, insbesondere der Türgriffe
2.7. Benutzte Tische sowie Netzrahmen benutzter Netze werden nach jeder Sporteinheit von den Nutzern gereinigt/desinfiziert
2.8. Um für eine ausreichende Lüftung zu sorgen, sind Fenster und Türen der Sporthalle geöffnet zu halten. Durchlüften der Halle nach jeder Sporteinheit für mindestens 15 Minuten, bevor die nächste Trainingsgruppe die Halle betreten darf. Es ist darauf zu achten, dass beim Lüften ein Durchzug entsteht (Fenster auf beiden Seiten plus Türen öffnen). - Umsetzung der Schutzmaßnahmen
3.1. Es gilt die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern für alle Personen, die nicht dem selben Hausstand angehören.
3.2. Gewährleistung des Mindestabstandes während des Sportbetriebes durch:
a) maximal sechs Tische (= zwölf Spieler) plus Trainer pro Halle
b) Spielboxen mit Umrandungen als Trennung zwischen den Tischen mit einer Breite von je mindestens 4,5 Metern
c) Einzel und Doppel als zugelassene Spielformen – kein Rundlauf
d) Seitenwechsel erfolgt immer im Uhrzeigersinn (alternativ: kein Seitenwechsel zwischen den Sätzen)
3.3. Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung der zur aktuellen Zeit geltenden Maßnahmen benutzt werden
a) In den Umkleiden ist eine geeignete FFP2-Maske zu tragen, der Mindestabstand ist einzuhalten
b) Je Duschraum können nur zwei Personen gleichzeitig duschen
3.4. Die Teilnehmer haben beim Betreten und Verlassen des Gebäudes, beim Durchqueren der Halle (also auch auf dem Weg vom/zum Tisch), beim Auf- und Abbau der Sportgeräte sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete FFP2-Maske zu tragen, so dass Mund- und Nasenöffnungen vollständig bedeckt sind. Ausgenommen von dieser Pflicht ist lediglich die Ausübung der sportlichen Aktivität und am festen Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist. Sofern die Trainer nicht als Einspieler beim Balleimertraining oder als Trainingspartner tätig sind, haben auch sie während des gesamten Trainings eine geeignete FFP2-Maske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch für Zähl- und Schiedsrichter.
3.5. Fest eingeteilte Trainingsverbände mit festem Trainer
3.6. Die maximale Dauer einer Sporteinheit für eine Gruppe ist auf zwei Stunden begrenzt
3.7. Körperkontakt hat zu unterbleiben:
a) kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach der Sporteinheit
b) ein Körperkontakt findet auch nicht zwischen Trainer bzw. Übungsleiter und Spieler (z.B. Fehlerkorrektur) statt.
3.8. Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch sind zu unterlassen.
3.9. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch.
3.10. Pro Tisch ist nur ein Ball in Verwendung (Ausnahme: Balleimertraining – hier werden die Bälle nur vom Einspieler direkt berührt und ansonsten mit einem Sammler aufgesammelt), kein Aufheben/Zuwerfen von fremden Bällen. - Zugangsbeschränkung zur Halle
Da die Corona-Ampel in Bayern auf rot steht, haben nur vollständig Geimpfte und in den letzten sechs Monaten Genesene oder Zutritt zur Halle. Zusätzlich muss ein Test mit negativem Ergebnis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden ("2G Plus"). Eine Ausnahme besteht für Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten. Schüler*innen, die im Rahmen des Schulbetriebs regelmäßig getestet werden, haben in einer Übergangsfrist bis 31.12.2021 ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung.