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Ehrenordnung des TTC Straubing

1. Die Vereinsehrennadel wird verliehen

in Silber

a) bei mindestens 15-jähriger Vereinszugehörigkeit
b) bei mindestens 7-jähriger Vorstandszugehörigkeit

in Gold

a) bei mindestens 25-jähriger Vereinszugehörigkeit
b) bei mindestens 14-jähriger Vorstandszugehörigkeit

in Gold mit Stein

a) bei mindestens 50-jähriger Vereinszugehörigkeit
b) bei mindestens 25-jähriger Vorstandszugehörigkeit

Die Vereinsehrennadel in Silber kann bei besonderer Veranlassung als höchste Auszeichnung an Nichtmitglieder und Mitglieder verliehen werden.

2. Das Sportehrenzeichen kann nur von aktiven Mitgliedern des TTC Straubing erworben werden. Es wird vergeben an Mitglieder

a) für besondere sportliche Leistungen als Mannschafts- oder Einzelspieler
b) die 20 Jahre in Mannschaften des TTC Straubing gespielt haben.

3. Das Lorbeerblatt wird an aktive Mitglieder des TTC Straubing vergeben.
Es wird verliehen:

a) in Silber an Mitglieder, die 35 Jahre in Mannschaften des TTC Straubing gespielt haben.
b) in Gold an Mitglieder, die 50 Jahre in Mannschaften des TTC Straubing gespielt haben.

4. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um die Förderung der Vereinsinteressen in besonderem Maße verdient gemacht haben.

5. Verdiente Vorsitzende können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden.

6. Die Beschlüsse zu Ziffer 1 - 5 trifft der Gesamtvorstand.

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