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§25 Satzungsgenehmigung

1. Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung am 18. Juli 2013 beschlossen. Sie tritt anstelle der 1955 beschlossenen Satzung (einschließlich der Änderung vom Mai 1964 und Juni 1965) sowie der Neufassung vom 22.06.1968 (einschließlich der Änderung und Ergänzungen vom 03.07.1970, 08.07.1971, 14.07.1978 und 20.06.1985).
Sie tritt nach Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

2. Satzungsänderungen werden mit der Eintragung in das Vereinsregister wirksam. Änderungen wurden beschlossen am: 21.07.1989, 02.08.1996, 18. Juli 2013 und 25. Juli 2018.

3. In allen in dieser Satzung nicht geregelten Fällen entscheidet der Gesamtvorstand.

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