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§21 Haftung

1. Ehrenamtlich Tätige und Organ- oder Amtsträger, deren Vergütung EUR 720,00 im Jahr nicht übersteigt, haften für Schäden gegenüber Mitgliedern und gegenüber dem Verein, die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

2. Die Mitglieder sind bei Ausübung des Sportbetriebes beim Bayerischen Landessportverband gegen Unfall versichert.
Der Verein haftet nicht für die zu Übungsstunden, Wettkämpfen oder Veranstaltungen mitgebrachten Kleidungsstücke, Wertgegenstände, Bargeldbeträge usw.
Der Verein haftet nicht für Unfälle und Schadensfälle jeglicher Art.

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