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§19 Revision

Die Kasse, das Rechnungswesen und die Geschäftsführung des Vereins sowie der Abteilungen werden in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung des Vereins gewählte Revisoren geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung die Entlastung des Gesamtvorstandes.

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