Beitragsseiten

§12 Mitarbeiterkreis

1. Zum Mitarbeiterkreis gehören:

a) die Mitglieder des Vorstandes
b) die Abteilungsleiter (soweit Abteilungen vorhanden sind)
c) die Übungsleiter
d) die Betreuer
e) Schiedsrichter
f) Vertreter des Vereins und Fachgremien des Sports auf Kreis-, Bezirks und Landesebene
g) zwei Revisoren

2. Der Mitarbeiterkreis tritt nach Bedarf zusammen.
Er wird vom Vorsitzenden einberufen und geleitet.

3. Der Mitarbeiterkreis soll gewährleisten, dass alle im Verein tätigen Mitarbeiter laufend über alle Geschehnisse im Verein informiert werden. Er hat die Aufgabe, bei allen besonderen Maßnahmen und Vorhaben des Vereins beratend mitzuwirken.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.