Auch wenn aktuell keine Einschränkungen mehr gelten, bedeutet das nicht, dass die Corona-Pandemie überwunden wäre. Nach wie vor ist es aus medizinischer Sicht dringend empfohlen, die allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie Mindestabstand und das Tragen von FFP2-Masken in geschlossenen Räumen weiter einzuhalten.

Daher hat die Vorstandschaft beschlossen, dass (bis auf Weiteres) per Hausrecht im Trainings- und Spielbetrieb beim TTC Straubing weiterhin die 3G-Regelung gilt (ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen):

  • Personen, die vollständig geimpft sind (abschließende Impfung vor mehr als 14 Tagen)
  • Personen, die als genesen gelten (PCR-Test mit positivem Ergebnis vor frühestens 28 Tagen und höchstens 90 Tagen)
  • Personen, die einen Testnachweis mit negativem Ergebnis vorlegen (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder - falls aus organisatorischen Gründen möglich - Selbsttest unter Aufsicht vor Betreten des Gebäudes)
  • Kinder, die unter zwölf Jahren und drei Monaten alt sind

Ausgenommen sind die folgenden Personengruppen, die getesteten Personen gleichgestellt sind und folglich weiterhin Zutritt haben:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag
  • Schüler*innen bis einschl. 17 Jahren, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
  • noch nicht eingeschulte Kinder

Außerdem muss in folgenden Bereichen weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden:

  • Flur, Treppenhaus
  • Umkleidekabine
  • Toiletten
  • Geräteraum
  • in der Halle, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Ausnahme ist die Ausübung des Sports.

Vielen Dank für euere Rücksichtnahme!

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