Am kommenden Sonntag, den 12. September richtet der TTC Straubing wieder das Verbandsbereichsranglistenturnier Südost der Damen und Herren aus - diesmal in der Dreifachturnhalle der Jakob-Sandtner-Realschule in der Inneren Passauer Straße. Bitte beachtet dazu folgende Hinweise:

  • Ein Nachweis im Rahmen der 3G-Regelung ist erforderlich. Ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht ist aufgrund des erhöhten zeitlichen und personellen Aufwandes nicht möglich - wenn ihr also noch nicht geimpft und auch nicht genesen seid, bitte maximal 24 Stunden vorher einen Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden vorher einen PCR-Test machen (Arzt, Apotheke, Testzentrum...). Anmerkung: nicht abschließend geklärt ist, ob mit dieser Frist das Veranstaltungsende gemeint ist; da es dabei aber darum geht, zu welchem Zeitpunkt die betreffende Person infektiös werden könnte, sollte der Test so spät wie möglich durchgeführt werden, sprich zumindest in Richtung Ablauf der Frist zum Veranstaltungsende.
  • Betreuer sind in begrenztem Umfang zugelassen - auch sie müssen einen Nachweis im Rahmen der 3G-Regelung erbringen und müssen sich während des Turniers im Zuschauerraum aufhalten (kein Zutritt zur Halle).
  • Anfahrt/Parken: die Zufahrt über die Innere Passauer Straße ist momentan nicht möglich (Straßensperrung). Parkplätze in begrenzter Anzahl sind über die Zufahrt von der Krankenhausgasse her erreichbar, ansonsten bestehen Parkmöglichkeiten im Parkhaus Am Wasserturm (Krankenhausgasse 4; kostenpflichtig) oder am Großparkplatz Am Hagen (kostenlos, ca. 800 Meter entfernt).
  • Kontaktdatenerhebung: Von allen anwesenden Personen werden die Kontaktdaten erhoben, um ggfs. eine Nachverfolgung der Infektionsketten durch die zuständigen Gesundheitsbehörden gewährleisten zu können. Bitte bringt dazu am besten den bereits ausgefüllten Erhebungsbogen mit (-> Link zum PDF-Dokument des BTTV | -> Link zum Word-Dokument des BTTV)
  • Hygienekonzept/Maskenpflicht: im Wesentlichen gilt das vom -> BTTV erarbeitete Hygienekonzept. Im gesamten Gebäude ist eine geeignete Maske (FFP2-Maske oder medizinische Gesichtsmaske) zu tragen, sodass Mund und Nase bedeckt sind; diese darf am festen Sitzplatz abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist, und in der Spielbox. Umkleidekabinen (auch hier gilt die Maskenpflicht) und Duschen sind geöffnet. Bei Nichtbeachtung des Hygienekonzepts (im Folgenden detailliert aufgeführt) müssen wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und die betreffende Person der Halle verweisen.

Hygienekonzept für die Durchführung des Verbandsbereichsranglistenturniers Südost der Damen und Herren am 12. September 2021 in der Dreifachturnhalle der Jakob-Sandtner-Realschule, Innere Passauer Straße 1, 94315 Straubing

  1. Organisatorisches:
    1.1. Benennung eines Hygienebeauftragten, der als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Corona-Thematik fungiert und die Einhaltung der Maßnahmen überwacht: Michael Drysch
    1.2. Schriftliche Dokumentation der Teilnehmer mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten und die Daten nach dem Aufbewahrungszeitraum von 30 Tagen zu vernichten. Falls eine Infektionskette nachverfolgt werden muss, werden die Daten dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt.
    1.3. Die Turnier-Mitarbeiter werden entsprechend geschult
    1.4. Die Hygieneregeln werden auf der Vereinswebsite veröffentlicht
    1.5. Personen, die die Vorschriften nicht beachten, werden der Halle verwiesen

  2. Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln
    2.1. Generell gelten die mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene:
          a) Mindestabstand 1,5 Meter
          b) Vermeidung von Berührungen
          c) Hände vom Gesicht fernhalten
         d) Tragen einer geeigneten FFP2-Maske oder medizinische Gesichtsmaske, sodass Mund und Nase bedeckt sind (ausgenommen bei Ausübung der sportlichen Aktivität und am festen Sitzplatz, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist)
          e) Regelmäßiges Händewaschen für mind. 20 Sekunden mit Wasser und Seife
          f) Niesen/Husten in Armbeuge
    2.2. Ausschluss vom Sportbetrieb für:
         a) Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion
         b) Personen unspezifischen Allgemeinsymptomen und mit akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot, erhöhte Körpertemperatur/Fieber) sowie bei Geruchs-/Geschmacksverlust
         c) Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen
         d) Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen
    2.3. Sollten Teilnehmer während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen.
    2.4. Toiletten müssen geöffnet sein und über ausreichende Möglichkeiten zum Händewaschen – Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher – verfügen. Toilettensitze werden nach Benutzung desinfiziert.
    2.5. Handdesinfektion beim Betreten des Gebäudes / vor dem Auf- und Abbau der Wettkampfutensilien
    2.6. Nach Hallennutzung Desinfektion der häufig benutzten Kontaktflächen, insbesondere der Türgriffe
    2.7. Benutzte Tische sowie Netzrahmen benutzter Netze werden nach jeder Sporteinheit von den Nutzern gereinigt/desinfiziert
    2.8. Um für eine ausreichende Lüftung zu sorgen, sind Fenster und Türen der Sporthalle geöffnet zu halten. Durchlüften der Halle nach jeder Sporteinheit für mindestens 15 Minuten. Es ist darauf zu achten, dass beim Lüften ein Durchzug entsteht (Fenster auf beiden Seiten plus Türen öffnen).

  3. Umsetzung der Schutzmaßnahmen
    3.1. Es gilt die Mindestabstandsregel von 1,5 Metern für alle Personen, die nicht dem selben Hausstand angehören.
    3.2. Gewährleistung des Mindestabstandes während des Sportbetriebes durch:
         a) maximal zwölf Tische (= 24 Spieler) in der Halle
         b) Spielboxen mit Umrandungen als Trennung zwischen den Tischen mit einer Breite von je mindestens 5 Metern
         c) Einzel und Doppel als zugelassene Spielformen
         d) Seitenwechsel erfolgt immer im Uhrzeigersinn
    3.3. Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Einhaltung der zur aktuellen Zeit geltenden Maßnahmen benutzt werden
         a) In den Umkleiden ist eine geeignete FFP2-Maske medizinische Gesichtsmaske zu tragen, der Mindestabstand ist einzuhalten
         b) Im Duschraum ist der Mindestabstand einzuhalten
    3.4. Die Teilnehmer haben beim Betreten und Verlassen des Geländes, beim Durchqueren der Halle, beim Auf- und Abbau der Sportgeräte sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete FFP2-Maske oder medizinische Gesichtsmaske zu tragen. Ausgenommen von dieser Pflicht ist lediglich die Ausübung der sportlichen Aktivität.
    3.5. Fest eingeteilte Trainingsverbände mit festem Trainer
    3.6. Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach der Sporteinheit
    3.7. Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch sind zu unterlassen.
    3.8. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch.
    3.9. Pro Tisch ist nur ein Ball in Verwendung, kein Aufheben/Zuwerfen von fremden Bällen.

  4. Testungen
    Da der Inzidenzwert der Stadt Straubing über 35 liegt, ist die Anwesenheit nur für vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich (Nachweis im Rahmen der "3G-Regelung").

Sie haben keine Berechtigung, Kommentare zu posten.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.